Was ist das Emissionshandelssystem

Für das Jahr soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Die entsprechende Gesetzesänderung ist nach Billigung von Bundestag und Bundesrat nun in Kraft getreten und wird ab Januar gelten. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern.

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Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.

BMWi Newsletter Energiewende - Wie funktioniert eigentlich der Europäische Emissionshandel?

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2 -Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG -Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Sie befinden sich hier Bundesregierung Themen Klimaschutz Grundlage für CO2 -Preis steht Bundesregierung.

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Zum YouTube-Kanal der Bundesregierung. Leichte Sprache. Erklärung zur Barrierefreiheit. Denn die Eigenschaft im intertemporalen Gleichgewicht lautet ja, dass alles, was vom Cap C 0 in der ersten Periode nicht in Anspruch genommen und damit komplett übertragen wurde, über eine entsprechende Preisanpassung zusätzlich zum Cap C 1 in der Folgeperiode abgesetzt werden kann.

Der Erneuerbare-Energien-Ausbau bliebe hinsichtlich der Emissionssumme über den Zeithorizont der beiden Perioden hinweg wirkungslos.

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Die Nachfragekurven müssen in beiden Perioden nicht zwingend dasselbe Gefälle aufweisen. Bei der hier unterstellten Steigungskonstellation der Nachfragekurven würden die Emissionen in der Gegenwart sogar zunehmen, dafür aber im selben Umfang zukünftig abnehmen: Der Erneuerbare-Energien-Ausbau reduziert zu einem gegebenen Preis die Nachfrage in t 0 und trägt so zu einem zusätzlichen Angebot in t 1 bei.

Praxis des Emissionshandels im EU ETS

Aus der Kombination beider Effekte setzt eine Preissenkung ein. Aufgrund der unterstellten höheren Preissensibilität der Restnachfrage in t 0 flacherer Kurvenverlauf steigt die Nachfrage in t 0 stärker als in t 1 und es kommt preisbedingt zu einer Mehrnachfrage nach Zertifikaten Abwärtsbewegung auf N R0 , die hier den Effekt des strukturell durch den Erneuerbare-Energien-Ausbau verringerten Bedarfs Linksverlagerung von N 0 zu N R0 mehr als kompensiert.

Damit legen die Emissionen in t 0 durch den Erneuerbare-Energien-Ausbau zu. Da die Cap-Summe aber gegeben ist und auch komplett nachgefragt wird, muss letztlich die Nachfrage in t 1 um denselben Betrag wieder abnehmen. Der periodenverbindende Arbitragegedanke zur Herausbildung eines einheitlichen Preises ist aber weiterhin gültig, da die Neutralisation ja nicht bei den Eigentümern der Überschussrechte, sondern bei der Neuzuteilung ansetzt.

Der Wert eines Rechtes in t 0 bestimmt sich für seinen Eigentümer auch in Abhängigkeit von dem zukünftig dafür erzielbaren Preis. Die damit verbundenen Preiszugeständnisse in t 1 werden bereits in t 0 antizipiert und über Arbitragemechanismen auch herbeigeführt: Solange der Preis in t 0 nicht sinkt, erfolgen in Erwartung später fallender Preise Leerverkäufe der Zertifikate in t 0.

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Die Reduktion der Emissionen in t 1 reicht nicht aus, den Zuwachs in t 0 zu kompensieren. Dieser Befund ist nicht zwangsläufig und basiert im Wesentlichen auf den Steigungsverhältnissen der Nachfragekurven in beiden Perioden, wie die folgende Gleichgewichtsanalyse auf Basis linearer Preis-Absatz-Funktionen zeigt. Nach Einsetzen von 3 in 1 resultiert die in t 1 im Gleichgewicht nachgefragte Zertifikatemenge:. In Summation von 3 und 4 ergibt sich als Gesamtemissionsvolumen über beide Perioden:.

Berücksichtigt man die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus in der Analyse, wird zunächst die zu einem beliebigen Preis nachgefragte Menge in Periode i N i unterteilt in die nach dem Erneuerbare-Energien-Ausbau verbleibende Restnachfrage N R,i und die durch die regenerativen Energien eingesparte Nachfrage E. Das bedeutet für die neuen Preisabsatzfunktionen im Zusammenhang mit der Restnachfrage:.

Klimapolitisch entscheidender ist wegen der kumulativen Wirkung von Emissionen aber die Auswirkung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus auf die Gesamtemissionsmenge. Die Gesamtreduktion ist:. Ausschlaggebend in dem Szenario ist, dass das Gesamtangebot an verteilten Emissionsrechten ex ante nicht festliegt. Daraufhin setzt ein Preissenkungsprozess ein, der über Arbitrage-Transaktionen in t 0 antizipiert wird.

Durch Einsetzen der Gleichgewichtsnachfragen aus 3 , 4 bzw. N 1 -Kurve. Indirekt kommt aber preisinduziert Bewegung auf der N R0 - bzw. N R1 -Kurve nach unten eine Nachfragebelebung aus anderen dem Handelssystem unterworfenen Branchen hinzu. Über beide Perioden betrachtet ergibt sich in der Saldierung von direkten und indirekten Effekten die in 12 bestimmte Emissionsminderung:. Dabei wird die Zunahme dadurch ermöglicht, dass aus dem nicht ausgeschöpften Cap in Periode t 0 heraus nun mehr als in der Situation ohne Erneuerbare-Energien-Ausbau aufgebraucht wird.

Damit nimmt der auf die nächste Periode übertragbare Überschuss zwar ab, aber offenbar nicht so stark wie die vorherige Mehrausschöpfung. Überträgt man die analytischen Befunde auf die Realität, so ist zunächst festzuhalten, dass in der ersten Handelsperiode, in der eine Überversorgung mit Zertifikaten bestand und in der eine Übertragung nicht möglich war, der Erneuerbare-Energien-Ausbau einen wirkungsvollen Beitrag zur Reduktion der Emissionen geleistet hat vgl.

Szenario B. Der Bedarf an Emissionsrechten wurde reduziert, ungenutzte Überschüsse verfielen. Paradoxerweise gilt, dass der Erneuerbare-Energien-Ausbau deshalb seine volle Wirkung beim Abbau von Treibhausgasemissionen entfalten konnte, weil das ETS wegen einer Überversorgung nicht wie beabsichtigt funktionierte. Gleichwohl verloren sie ihren Wert nicht. Für die Folgeperiode wurde aus damaliger Sicht mit echter Knappheit gerechnet, so dass die Rechte in der zweiten Handelsperiode wegen ihrer Übertragbarkeit trotz des Überschusses nicht wertlos wurden.

Bereits Anfang zeichnete sich dann im Zuge der Eurokrise immer deutlicher ab, dass auch in der dritten Handelsperiode noch eine Überversorgung bestehen wird vgl. Erneut sind die übertragbaren Rechte aber nicht vollkommen wertlos geworden. Offenbar hielten die Marktteilnehmer politisch beschlossene Verknappungen in der dritten Periode vereinzelt für nicht gänzlich ausgeschlossen, vielmehr aber dürften sie davon ausgegangen sein, dass spätestens in der vierten Handelsperiode eine echte Knappheit einsetzen wird.

Notfalls könnte man dann seine Rechte bis dahin übertragen, so dass sie einen Zukunftswert haben, der wiederum einen positiven Gegenwartswert rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund werden analytisch die Rahmenbedingungen der zweiten Handelsperiode am ehesten durch das Szenario C erfasst.

Dabei rechneten die Akteure damit, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien einen Preisrückgang in der nächsten oder übernächsten Periode zur Folge haben wird. Dieser Nachlass wurde in Verbindung mit Arbitrageprozessen auch in der zweiten Handelsperiode schon wirksam. Welche Gesamtwirkung der Erneuerbare-Energien-Ausbau auf die Emissionen der zweiten Periode hatte, ist dabei keinesfalls mehr eindeutig. Dem unmittelbaren Effekt der Emissionsminderung stand nämlich ein preisinduzierter, emissionssteigernder Effekt gegenüber.

Reagierte die Rechtenachfrage hingegen in der zweiten Handelsperiode weniger sensibel auf Preissenkungen als in der Folgeperiode, käme es durch den Zubau an Erneuerbare-Energien-Anlagen auch unter Berücksichtigung des Preisrückgangs noch zu einer Reduktion von Emissionen. Unter der Prämisse gleicher Sensibilitäten wäre der Erneuerbare-Energien-Ausbau wirkungslos gewesen. Welche Steigungskonstellation realistisch ist, darüber kann nur spekuliert werden. Dies spräche für die Vermutung einer emissionssteigernden Wirkung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus.

Dies spräche für die Vermutung der Emissionsminderung. Das Verhalten der Akteure in der dritten Handelsperiode vollzieht sich wiederum vor dem Hintergrund einer Überversorgung. Mit Blick auf die Folgeperiode wurde schnell klar, dass es zu einem Systemwechsel kommen wird. Insbesondere die Idee der Marktstabilitätsreserve ist schon längere Zeit diskutiert worden. Marktteilnehmer müssen daher in der Kalkulation ihrer Transaktionen bei einer ohnehin beabsichtigten Cap-Kürzung von einem Neutralisierungsautomatismus ausgehen, der unter Umständen über die ganze vierte Periode hinweg eine echte Knappheit bewirken könnte.

Insofern modelliert das Szenario D die Situation in dieser dritten Periode halbwegs zutreffend. Für sich genommen bewirkt dabei die Einführung einer Marktstabilitätsreserve zwar eine Emissionsminderung. Weniger klar ist allerdings der Effekt des Ausbaus erneuerbarer Energien in diesem Rahmen. Erneut kommt es, wie auch für die zweite Handelsperiode beschrieben, auf die Relation der Preissensibilität der Rechtenachfrage in der dritten und vierten Handelsperiode an.

Sollten irgendwann einmal die Überschüsse komplett abgebaut worden sein, wird sich die Realität in Szenario A bewegen: Ein weiterer Ausbau erneuerbarer Energien verpufft dann komplett hinsichtlich seiner emissionsmindernden Wirkung. Das EEG erweist sich mit Blick auf den beabsichtigten Ausbau der erneuerbaren Energien und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit als recht erfolgreich, wenngleich das Lastenmanagement angesichts der erhöhten Einspeisevolatilität zunehmend schwieriger wird.

Hinsichtlich des Beitrags zur Emissionseinsparung ergeben sich aber im Wechselspiel mit dem ETS systemische Widersprüche. Es zeigt sich, dass der isolierte Blick auf die mit dem Ökostromzuwachs abnehmende Notwendigkeit, Strom mit Hilfe fossiler Brennstoffe zu erzeugen, ganzheitlich betrachtet zu einer falschen Einschätzung führen kann. Unter Berücksichtigung der Rückkoppelung über das ETS kommt es durch den Erneuerbare-Energien-Ausbau nicht unbedingt zu geringeren Treibhausgasemissionen.

Sollten irgendwann einmal die Überschüsse komplett abgebaut sein, wird der Erneuerbare-Energien-Ausbau sogar keine emissionsmindernde Wirkung mehr entfalten können vgl. Szenario A. Damit wird nicht für das Abschaffen des mehrfach reformierten EEG votiert. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit, Industrie- und Technologiepolitik ist es im Grundsatz nach wie vor sinnvoll. Gerade hinsichtlich des technologischen Fortschritts hilft es, Marktversagen in Form positiver externer Effekte zu überwinden.

Angebot und Nachfrage nach Rechten würden sich parallel entwickeln, es käme zu keinen Preissenkungen und damit zu keinen indirekten Gegeneffekten. Der Aufsatz wurde von York von Eichel-Streiber unterstützt. Abstract: Notwithstanding the increasing costs of the expansion of renewable energies, the Energy Transition in Germany still enjoys a high level of acceptance. Mainly this is due to the wide-spread perception that a non-fossil based production of electricity will automatically reduce greenhouse gas emissions.

While this is true regarding the direct displacement effect, this paper points out that it is not that clear in a holistic view. Considering the interaction between the expansion of renewables and the EU-Emission-Trading-System, indirect price effects on carbon prices occur, which might counteract or even dominate the direct displacement effect.